Die AGB für Vermittlungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und der Worpsweder Touristik- und Kulturmarketing GmbH – nachfolgend WTG genannt -.Diese AGB werden Bestandteil des mit der WTG als Mittler von Hotelunterbringungs-, Ferienwohnungs- und ggf. sonstigen Leistungen geschlossenen Vermittlungsvertrages.

1. Gegenstand der Vermittlung
1.1. Die WTG vermittelt Beherbergungs-, Bewirtungs- und ggf. sonstige Leistungen.
1.2. Die WTG erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend Leistungsträger genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Die WTG und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag.
1.3. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Buchung und Vertragschluss
2.1. Mit der Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages beauftragt der Kunde die WTG (in seinem Namen) mit dem Abschluss eines verbindlichen Leistungsvertrages mit dem Leistungsträger (z.B. Beherbergungsvertrag, Bewirtungsvertrag, Führung) unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen.
2.2. Die Buchung kann schriftlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Buchende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.3. Die in Ziffer 2.1 genannten Leistungsverträge kommen mit der Annahme durch den Leistungsträger (Beherbergungs-. Bewirtungsbetrieb, Führung) zustande. Über die Annahme wird der Kunde/ Auftraggeber unverzüglich vom Leistungsträger durch Zusendung einer Reservierungsbestätigung informiert . Der Leistungsvertrag gilt mit der Zusendung der Reservierungsbestätigung als verbindlich geschlossen.
2.4. Es gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers.

3. Zahlung und Abwicklung
3.1. Das gesamte, vom Auftraggeber/Kunden gemäß dem von der WTG vermittelten und zwischen diesem und dem Leistungsträger zustande gekommenen Leistungsvertrag, zu zahlende Entgelt ist direkt beim Leistungsträger (z. B. Hotel, Ferienwohnung, Gaststätte, Gästeführer usw.) zu zahlen. Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes ist bei Beherbergungsverträgen in der Reservierungsbestätigung analog zum Vermittlungsvertrag ausgewiesen.
3.2. Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet bei Hotelbuchungen das Hotel zu benachrichtigen, wenn die Anreise nach 18.00 Uhr liegt. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Übernachtungsleistung erlöschen. Ziffer 4. bleibt unberührt.

4. Rücktritt / Stornierung
4.1. Bei Rücktritt (bzw. Stornierung oder Minderung des Leistungsumfangs) ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Leistungsträger maßgeblich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Für den Zugang der Rücktrittserklärung beim Leistungsanbieter ist der Auftraggeber beweispflichtig.
4.2. Es gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen des einzelnen Leistungsträgers. Treten Sie bei Hotelreservierungen von dem Beherbergungsvertrag zurück oder nehmen Sie das gebuchte Zimmer nicht in Anspruch, kann der Leistungsträger Ersatz für seine Aufwendungen und die WTG ein Entgelt für seine Vermittlungsleistung verlangen.

5. Gewährleistung/ Haftung
5.1. Die WTG ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Die WTG haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages.
5.2. Sämtliche sich aus dem Beherbergungs- und Vermittlungsvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Auftraggeber/Kunden und der von diesem gebuchten Unterkunft und/oder Leistungsträger.
5.3. Die Haftung der WTG beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
5.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb, Leistungsträger oder Veranstalter zu richten.

6. Salvatorische Klausel
6.1. Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

7. Gerichtsstand
7.1. Klagen gegen die WTG sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen der WTG gegen den Auftraggeber/Kunden ist der Sitz der WTG maßgebend.

8. Sonstiges
8.1. Die WTG ist berechtigt, alle zur Durchführung der Vermittlung notwendigen Informationen und Daten zu speichern und weiterzuverarbeiten. Diesbezüglich ist der Gast verpflichtet, die Daten und Informationen richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Worpsweder Touristik- und Kulturmarketing GmbH
Bergstraße 13, 27726 Worpswede
Telefon 04792 935820