Auf einen Blick: Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um Ihren Besuch in Worpswede. Ganz gleich, ob Sie in den Museen oder Geschäften stöbern, oder einfach nur die Natur genießen möchten – ein Besuch in Worpswede lohnt sich immer.
Hier finden Sie die aktuelle Inzidenz im Landkreis Osterholz und Worpswede
Testmöglichkeiten
Hier finden Sie eine Übersicht einiger Testmöglichkeiten im näheren Umkreis.
Tourist-Information
Die Tourist-Information Worpswede in der Bergstraße ist für Sie da. Dort gibt es wie gewohnt Informationen zu Wanderwegen, Fahrradrouten, Tipps und vieles mehr. Lektüre und Souvenirs kann man auch online bestellen unter https://www.worpswede-touristik.de/service/prospektbestellung/
Selbstverständlich gelten auch hier Hygiene- und Abstandsregeln.
Öffnungszeiten und Kontakt
April – Oktober: Mo – Sa: 10 – 17 Uhr sowie So 10 . 15 Uhr; telefonisch unter 04792 – 93 58 20 und per E-Mail mit info@worpswede-touristik.de
Diese Regelungen gelten derzeit bei uns:
Hier finden Sie die aktuelle Fassung der Corona Verordnung

Die wichtigsten Regelungen ab 3. April 2022 :
Allgemeine Empfehlungen
- Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Kontaktregelungen
- Keine Beschränkungen
Gastronomie
- Keine Beschränkungen
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
- Keine Beschränkungen
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
- Keine Beschränkungen
Körpernahe Dienstleistungen
- Keine Beschränkungen
Einzelhandel
- Keine Beschränkungen
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
- Keine Beschränkungen
Nutzung von Sportanlagen
- Keine Beschränkungen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)
- Keine Beschränkungen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen)
- Keine Beschränkungen
Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
- Keine Beschränkungen
Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Besuche in Heimen und Einrichtungen
für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- FFP2-Maske
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege
- Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für Zutritt
- Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
- Keine Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren
Schulbetrieb
- Testnachweis (3 x pro Woche), an dem die Schülerinnen/Schüler in die Schule kommen
(ausgenommen „Geboosterte“) - Nach den Osterferien an den ersten acht Schultagen Testpflicht
- Bei Verdachtsfall in der Klasse jedes Kind in der Klasse (auch „Geboosterte“) an den folgenden fünf Schultagen täglich
Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (incl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)
- FFP2-Maske